A_Richtlinien_Eltern_November23

Richtlinien für die Zusammenarbeit mit der Knospe-ABA

Stand: 15.11.2023

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

die Knospe-ABA bietet Beratungen auf Grundlage der angewandten Verhaltensanalyse (Applied Behavior Analysis – ABA) an. Es sind bei uns verschiedene Berater, sogenannte Consultants, angestellt. Abhängig von Ihrem Wohnort wird Ihnen ein Consultant zugeteilt, der für die Entwicklung des individuell aufgestellten Förderplans für Ihr Kind zuständig sein wird. Dieser Consultant erarbeitet gemeinsam mit Ihnen, Ihrem Kind und anderen an der Förderung beteiligten Personen, den bestmöglichen auf ABA basierenden Förderplan (bestehend aus Verhaltens- und Lernprogrammen).

Unser Ziel ist es dem jungen Menschen zu helfen, wichtige Meilensteine in seiner Entwicklung zu erreichen und dazu nötige Lern- und Verhaltensziele zu meistern. Ziel der individuell ausgearbeiteten Förderinhalte ist es den jungen Menschen darin zu unterstützen ein unabhängigeres, zufriedeneres und selbstbestimmtes Leben führen zu können. Die Fördermaßnahme soll insbesondere der Teilhabe dienen sowie der Selbständigkeit, dem Wohlbefinden und der Sicherheit des jungen Menschen.

Die Qualität unserer Arbeit hoch zu halten und Ihnen die bestmögliche Verhaltensanalyse und Intervention zu bieten, hat bei uns höchste Priorität. Unsere Philosophie lautet dabei wie folgt:

Jedem Lerner, nach neuesten Forschungserkenntnissen und aktuellsten Strategien auf Basis der angewandten Verhaltensanalyse, bestmöglich zu helfen.

Um unserer Philosophie gerecht zu werden, sollten Sie als Familie bereit sein, den folgenden Richtlinien zur Zusammenarbeit mit der Knospe-ABA zuzustimmen.

Der Consultant arbeitet stets eng mit den Eltern/Erziehungsberechtigten zusammen. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Einbeziehung der Eltern/Erziehungsberichtigte so effektiv, einfach und angenehm wie möglich verläuft, auch, falls es einmal zu Problemen kommen sollte, um dann gemeinsam eine Lösung zu finden. Bei Umsetzung der Förderempfehlungen sollten Eltern/Erziehungsberechtigte Fortschritte in der Entwicklung ihres Kindes sehen und ein Verständnis dafür bekommen, wie sie auf bestimmte Verhaltensweisen in einer förderlichen Art und Weise reagieren können. Um erfolgreich zusammen arbeiten zu können, erwartet die Knospe-ABA Folgendes von den Beteiligten:

  • Die Consultants der Knospe-ABA arbeiten nicht mit Kindern/Jugendlichen ohne die Anwesenheit mindestens eines Elternteils/Erziehungsberechtigten oder eines verantwortlichen Erwachsenen. Müssen die Eltern während einer Beratung/eines Fördertermins das Haus verlassen, sollte ein anderer Verantwortlicher der Familie gefunden werden, welcher bei dem Consultant bleibt. Kann dies nicht gewährleistet werden, muss die Beratung abgesagt oder zeitlich verändert werden. Unsere Vereinbarungen im Rahmen von Absagen werden in solch einem Fall wirksam (siehe Seite 5).
  • Umsetzung von Verhaltensplänen:

Eltern/Erziehungsberechtigte werden gemeinsam mit dem Consultant erarbeitete Vorgehensweisen und Programme, um belastende Verhaltensweisen zu reduzieren bzw. sozial relevante Verhaltensweisen aufzubauen, aktiv umsetzen.

  • Generalisierung und Üben von Förderzielen mit dem jungen Menschen:

Mit den Eltern/Erziehungsberechtigten wird besprochen, an welchen Zielen mit ihrem Kind gearbeitet wird. Eltern/Erziehungsberechtigte sind bereit, bei den Beratungs-/Förderterminen die Lernziele mit dem Consultant zu üben und zu demonstrieren. Eltern/Erziehungsberechtigte werden diese Fähigkeiten im Alltag mit ihrem Kind üben, um diese zu fördern und zu generalisieren.

  • Durchführung von tagesübergreifenden Programmen:

Eltern/Erziehungsberechtigte bemühen sich, sich an die Absprachen bei tagesübergreifenden Programmen wie Toilettentraining, Esstraining oder Willensäußerung (Manding) zu halten.

  • Verpflichtung Verstärkung bewusst zu nutzen:

Es kommt vor, dass Eltern/Erziehungsberechtigte dazu angehalten werden, Zugang zu bestimmten Gegenständen oder Tätigkeiten einzuschränken. Um so effektiv wie möglich zu arbeiten, ist es ausschlaggebend Verstärkung gezielt im Umfeld einzusetzen.

 

Sonstiges:

 

  • Da wir voraussetzen, dass unsere Consultants dem Kind/Jugendlichen, Eltern/Erziehungsberechtigte, andere Familienmitglieder und an der Förderung des jungen Menschen beteilige Personen mit Respekt und Verständnis begegnen, erwarten wir dieses ebenso von Eltern/Erziehungsberechtigten gegenüber unseren Consultants, Trainees und Büroangestellten.

 

  • Um die Qualität unserer Arbeit hoch halten zu können, ist es erforderlich, dass unser Consultant gelegentlich von einem Supervisor oder aber auch von einem sich in der Ausbildung befindlichen Consultant (Trainee) begleitet wird. Ihr Einverständnis setzen wir voraus. (Wir möchten darauf hinweisen, dass es keinerlei Nachteile für Sie oder Ihr Team hat, wenn ein Consultant von einem Trainee begleitet wird.)

 

  • Obwohl die Knospe-ABA versucht Beratungen/Fördertermine zu den angefragten Terminen und Zeiten durchzuführen, ist es uns nicht immer möglich, allen Anfragen und Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden. Aus diesem Grund sollten Familien eine gewisse Flexibilität zur Terminfindung mitbringen.

 

  • Obwohl die Knospe-ABA versucht Kontinuität zu bieten, können Situationen entstehen, in denen ein Wechsel des Consultants erforderlich wird (z. B. durch Krankheit, Schwangerschaft oder Arbeitgeberwechsel). Der neue Consultant kann weiter entfernt von der Familie wohnen, so dass längere Fahrtzeiten und höhere Kosten entstehen könnten sowie veränderte Beratungs-/Förderzeiten. Wir versuchen dies zu vermeiden; im Falle eines Falles müssen Familien jedoch bereit sein Veränderungen zu akzeptieren.

Wir bitten Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass es für uns nicht möglich ist, ein auf Vertrauen und Respekt beruhendes Beratungsverhältnis aufzubauen, wenn Sie gegen einen oder mehrere dieser Punkte Einwände erheben. In dem Fall ist eine Zusammenarbeit und kontinuierliche Förderung Ihres Kindes nicht möglich.

 

Unzureichende Mitarbeit von Eltern/Erziehungsberechtigten:

 

Folgende einleitende Schritte müssen wir uns vorbehalten, falls die Förderung eines Kindes/Jugendlichen aufgrund von unzureichender Zusammenarbeit der Eltern/Erziehungsberechtigten mit dem Consultant ineffektiv verläuft:

  • Wenn wesentliche Voraussetzungen nicht erfüllt werden, wird der Consultant die Eltern/Erziehungsberechtigten auf die unzureichende Umsetzung der Absprachen hinweisen. Dazu wird der Consultant genau erklären, wo es an Mitarbeit mangelt und wird, wenn nötig, weiterführende Beratung/Hilfe anbieten.
  • Wenn Eltern/Erziehungsberechtigte regelmäßig die Vereinbarungen nicht erfüllen, wird der Consultant schriftlich an die Absprachen erinnern. Es wird genau beschrieben, wo die Probleme in der Mitarbeit liegen. Der Consultant wird seinen Supervisor darüber informieren und der Leistungserbringer wird eng mit den Eltern/Erziehungsberechtigten zusammenarbeiten, um eine Lösung zu finden. Des Weiteren behält sich der Leistungserbringer vor darauf hinzuweisen, dass es ggf. Sinn macht zu erkunden, ob es andere Leistungserbringer gibt, die eine für den Leistungsberechtigen/der Familie passendere Fördermaßnahme anbieten.
  • Im Falle einer weiter andauernden Nicht-Erfüllung der Voraussetzungen, behält sich der Leistungserbringer vor die Fördermaßnahme bis auf weiteres einzustellen, mit der Begründung, dass keine effektive Förderung stattfinden kann ohne ausreichende Mitarbeit der Eltern/Erziehungsberechtigten. Der Leistungserbringer wird sich mit den Eltern/Erziehungsberechtigten zusammensetzen, um Probleme zu klären. Es wird nach einer individuellen Lösung gesucht werden, um die Zusammenarbeit erfolgreich und förderlich weiterzuführen oder um zu entscheiden, ob ggf. eine andere Fördermaßnahme passender ist.

 

Verpflichtungen des Leistungserbringers:

 

  • Testungen von Fähigkeiten und Ergründung des Verhaltens finden auf Grundlage von funktioneller Analyse, VB-MAPP (Verbal Behavior Einstufungsprogramm) und/oder der ABLLS (Einstufung grundlegender Sprach- und Lernfähigkeiten) und/oder der AFLS (Einstufung funktionaler Lebensfähigkeiten), direkter Beobachtung, Berichten von Eltern und ggf. anderen Anbietern, vorherigen Programmen und anderen anwendbaren Tests statt.
  • Es werden individuelle Förderpläne entwickelt, welche auf die Schwächen des jungen Menschen eingehen und die Stärken in den Vordergrund stellen. Dabei werden die Ziele der Eltern mit einbezogen.
  • Nach jeder Beratung, jedem Fördertermin, arbeiten die Consultants Förderpläne aus, die eine genaue Beschreibung der Förderziele mit den einzelnen Schritten der Umsetzung enthalten, welche den Familien zur freien Verfügung überlassen werden.
  • Anleitung von Eltern/Erziehungsberechtigten und allen an der Förderung beteiligten Personen, wie Verhaltensweisen aufgebaut und reduziert werden können, sowie Anleitung zur Anwendung der Prinzipien und Techniken der angewandten Verhaltensanalyse. Dabei steht der junge Mensch mit seiner Individualität im Mittelpunkt und alle Förderempfehlungen, Lernziele und Verhaltensinterventionen unterliegen hohen ethischen Standards.
  • Fortlaufende Kommunikation zwischen Beratungen: Anrufe und Emails werden während Arbeitstagen innerhalb von 48 Stunden beantwortet (Email ist die bevorzugte Kommunikationsmethode). Die Beantwortung kann enthalten, dass mehr Zeit benötigt wird, um eine adäquate Antwort zu geben.
  • Alle Verfahren und Programme werden mit den Eltern/Erziehungsberechtigten vor der Einführung besprochen, um Einverständnis und Durchführbarkeit sicherzustellen.
  • Professionelle Interaktion mit Familien: Dies bedeutet das Respektieren von familiären Wünschen und Bedürfnissen, wie z.B. dem Ausziehen von Schuhen, Aufbewahrung und Einsatz von Materialien, Aktivitäten innerhalb und außerhalb des Hauses. In der Interaktion mit dem jungen Menschen und der Familien wird der Consultant sich immer professionell verhalten und ein Arbeitsverhältnis wahren. Es wird produktives Feedback und Anleitung zu den Förderinhalten des Kindes/Jugendlichen gegeben. Fühlen Sie sich von einem Consultant nicht professionell angesprochen, kontaktieren Sie bitte den zuständigen Supervisor oder das Büro der Knospe-ABA.
  • Einhaltung des Förderumfangs: Zu Beginn der Zusammenarbeit mit der Knospe-ABA wird ein Förderumfang festgelegt. Dieser wird nur dann verändert, wenn mehr (oder weniger) Beratungen/Fördertermine fachlich nötig sind, sich der Stundenplan der Schule/des Kindergartens ändert oder eine Veränderung Seitens des Leistungserbringers nötig ist. Dies wird u.a. von der Verfügbarkeit Ihres Consultants abhängig gemacht werden müssen.
  • Zusätzlich zu Ihrem zuständigen Consultant wird es immer einen Supervisor geben, welcher die Förderpläne beaufsichtigt und – wenn nötig – den Consultant durch professionellen Input für Hilfe unterstützt.

­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­Kosten der Leistungen:

Bitte sehen Sie hierzu unsere Preis-/Leistungsübersicht.

Stornierungsgebühren: Eine der größten Herausforderungen der Knospe-ABA als Leistungserbringer ist die Planung und Durchführung komplexer Zeitpläne. Wenn ein Consultant jeden Tag mit verschiedenen Kindern/Familien und Kindergärten/Schulen an unterschiedlichen Orten in Deutschland arbeitet, kann dies sehr kompliziert werden. Daher behalten wir uns vor, bei kurzfristigen Absagen, Stornierungsgebühren zu erheben.

Absage durch Klient: Eine kostenlose Stornierung des verbindlich vereinbarten Beratungstermins ist nur möglich, wenn eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung der Knospe-ABA spätestens 5 Tage nach dem Datum der zugesandten Bestätigung des vereinbarten Termins vorliegt. Bei einer Stornierung bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten Beratungstermins wird eine Stornogebühr in Höhe von 172,00 € berechnet. Bei einer späteren Stornierung (weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Beratungstermin) ist die Knospe-ABA berechtigt, die geplante Leistung vollständig abzurechnen. *Wird ein verbindlich vereinbarter Beratungstermin 3 Mal in Folge abgesagt, ist die Knospe-ABA dazu verpflichtet den öffentlichen Träger der Eingliederungshilfe (im Falle einer Kostenübernahme) umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.

Absage durch Leistungserbringer/Consultant: Bitte seien Sie versichert, dass unsere Consultants ihr bestmögliches tun werden, um jeden geplanten Termin durchzuführen. Muss eine Beratung/ein Fördertermin abgesagt werden, z. B. wegen Krankheit des Consultants, wird gemeinsam nach einer Lösung gesucht, um den Termin schnellstmöglich nachzuholen.

 

Wichtige Mitteilung zur Kostenübernahme durch Sozial-/Jugendämter und anderen Kostenträgern:

Für den Fall, dass eine Familie nicht rechtzeitig die notwendigen Unterlagen zur Weiterbewilligung der Kostenübernahme beim zuständigen Kostenträger einreicht, müssen wir die Kosten für bereits durchgeführte Beratungen/Fördertermine der Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Ferner werden durchgeführte Beratungen/Fördertermine den Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. dem Auftraggeber berechnet, wenn mehr Beratungen als im bewilligten Kostenübernahmebescheid des Kostenträgers durchgeführt wurden. Unsere Stundensätze können unserer Preis-/Leistungsübersicht entnommen werden. Es liegt in der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberichtigten sich Fälligkeitstermine für bestimmte Unterlagen (z. B. Entwicklungsberichte, Weiterbewilligungsanträge usw.) zu vermerken und diese einzuhalten. Im Regelfall ist dies alle 6 bis 12 Monate nach Kostenübernahmebescheid notwendig. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, wann die Einreichung bestimmter Unterlagen erforderlich ist, kontaktieren Sie bitte den für Sie zuständigen Kostenträger oder unser Büro. Das Team der Knospe-ABA wird Sie bei all diesen Aufgaben gerne unterstützen, ist aber letztendlich für versäumte Termine und Anträge nicht verantwortlich. Somit liegt es ausschließlich in der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberichtigten die Anzahl der bewilligten Beratungen/Fördertermine im Bewilligungszeitraum des Kostenträgers einzuhalten und zusätzliche Beratungen nur zu vereinbaren, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. der Auftraggeber bereit ist anfallende Beratungshonorare selbst zu zahlen.

Vertraulichkeit:

 

Die Knospe-ABA erhält die Vertraulichkeit aller Daten u.a. durch passwortgeschützte Computer und persönliche Klientenakten.

Die Knospe-ABA wird nicht mit Dritten über das betreute Kind sprechen. Zugleich bitten wir Sie, mit dem Leistungserbringer/Consultant nicht über andere Klienten zu sprechen. Rechtlich ist es nicht erlaubt Informationen über Klienten herauszugeben. Es kommt vor, dass Eltern Kontakt zum Austausch wünschen. In diesem Fall kann eine Familie die Knospe-ABA berechtigen, ihre Kontaktdaten herauszugeben. Der Leistungserbringer wird ausschließlich die Kontaktdaten teilen, aber keine Details zu Daten und Förderplänen.

Die Knospe-ABA beachtet die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Knospe-ABA teilt keiner außerhalb seines Unternehmens tätigen Personen mit, dass Eltern/Erziehungsberichtigte Förderung für ihr Kind in Anspruch nehmen. Ferner darf die Knospe-ABA keine Informationen über ihre Klienten bekanntgeben, ohne die schriftliche Erlaubnis der Eltern/des Erziehungsberichtigten, außer bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Eine Ausnahme besteht für die folgende Nutzung von Klientendaten.

 

Nutzung von Klientendaten bei der Knospe-ABA:

Um Sie bestmöglich betreuen zu können, werden Daten Ihres Kindes in folgenden Fällen genutzt:

  1. Kommunikation zwischen Mitarbeitern (inklusive Trainees), z.B. um Förderinhalte abzusprechen, Supervision, Finanzierung, etc.
  2. Weitergabe von Berichten und Daten an Kostenträger
  3. Kommunikation mit medizinischen Hilfen und anderen Therapeuten sowie für das Kind zuständige ErzieherInnen und LehrerInnen

Pflichten der Knospe-ABA

Die Knospe-ABA ist rechtlich verpflichtet, Daten vertraulich zu behandeln. Die Knospe-ABA behält sich vor Bedingungen dieser Vereinbarung zu ändern und ggf. neue aufzustellen. Änderungen werden allen Klienten mitgeteilt.

Daten werden nicht ohne Einwilligung der Eltern/Erziehungsberechtigten ausgetauscht. Es werden keine vertraulichen Daten ohne Einverständniserklärung herausgegeben, mit Ausnahme der zuvor aufgeführten 3 Punkte (Nutzung von Klientendaten).

Grundsatz zum Einbinden anderer Förderansätze:

 

Die Knospe-ABA führt die angewandte Verhaltensanalyse auf Grundlage von wissenschaftlichen Nachweisen und Studien durch. Der Leistungserbringer wird nur Methoden und Vorgehensweisen mit dem Kind/Jugendlichen durchführen, welche auf der angewandten Verhaltensanalyse mit dem Verbal Behavior-Ansatz (VB) beruhen. Wir verstehen, dass Eltern verschiedene Ansätze der Autismus-Förderung anwenden wollen. Deshalb ist unser Grundsatz folgender:

  • Wir sind interessiert an Treffen mit anderen Leistungserbringern und dem Austausch über die Förderpläne. Wir versuchen so Informationen zu erhalten, wie wir die Ansätze in unsere Programme integrieren können, damit konstant an gleichen Zielen gearbeitet werden kann.
  • Wir fördern/unterstützen keine Förderansätze, deren Effektivität nicht hinreichend in Fachliteratur nachgewiesen wurde.
  • Wir empfehlen keine Förderansätze, die nicht wissenschaftlich belegt werden können. Dennoch unterstützen wir Eltern/Erziehungsberechtigte darin, Methoden kritisch zu begutachten. Zusätzlich werden wir den Eltern/Erziehungsberechtigten helfen Daten zu erheben, um sicherzustellen, ob andere Förderansätze einen Einfluss auf das Kind haben.
  • Wenn sich ein Förderansatz nachteilig auf das Verhalten eines Kindes auswirkt, werden wir versuchen dieses Verhalten in positive Bahnen zu leiten und den Eltern helfen, Daten zu erheben und auszuwerten, um zu entscheiden, ob sie diese Art des Förderansatzes weiterführen möchten. Wir verstehen, dass manche Methoden bestimmte Verhaltensweisen für eine bestimmte Zeit beeinflussen und werden dies berücksichtigen.
  • Sollte ein anderer Förderansatz unsere Möglichkeiten einschränken, um effektive Hilfe anzubieten, behalten wir uns vor eine Förderpause einzulegen. Als Verhaltensanalytiker können wir ethisch keine Maßnahme anbieten, wenn die Förderung keine positive Verhaltensänderung hervorruft und/oder wenn Umweltfaktoren der Umsetzung eines Förderprogrammes entgegenstehen.

Vermischung professioneller und privater Beziehungen:

 

Da die Consultants der Knospe-ABA bei Ihnen zu Hause, also in Ihrem privaten Umfeld arbeiten, ist es umso wichtiger, dass eine professionelle Distanz gewahrt bleibt. Nur so ist eine ethisch einwandfreie und letztendlich auch effektive Zusammenarbeit möglich. Wir bitten Sie die folgenden Punkte zu beherzigen, um mitzuhelfen, private Verbindungen und Beziehungen zu vermeiden, auch in Ihrem eigenen Interesse. Verzichten Sie daher bitte auf private Kontakte, dazu gehören: Gemeinsames Essen, Kinobesuche, Freizeitbegleitung, Babysitting und das Anfreunden in sozialen Netzwerken, wie z.B. Facebook oder Instagram.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir alle Einladungen außerhalb der Beratungen/Fördertermine ablehnen und seien Sie sich bitte bewusst, dass unsere ethischen Richtlinien es uns verbieten, Geschenke in einem Wert höher als 10,00 € von Familien anzunehmen.

Zustimmung zur Kommunikation via Email, Online-Beratungen und Speichern von Daten:

Die Knospe-ABA nutzt die DSGVO-konforme Dropbox zum Speichern von Klientendaten. Als Kommunikationsform werden Emails genutzt. Wenn Entwicklungsberichte, Empfehlungsschreiben oder andere Dokumente mit sensiblen Daten verschickt werden, werden sie als Anhang passwortverschlüsselt. Online-Beratungen werden über Zoom durchgeführt.

Durch Ihre folgende Unterschrift geben Sie der Knospe-ABA die Erlaubnis, mit Ihnen und Ihrem Kostenträger sowie ggf. an der Förderung beteiligten Personen wie z.B. Tutoren oder Lehrer/Erzieher per Email zu kommunizieren und Dokumente mit sensiblen Daten passwortverschlüsselt auszutauschen sowie Daten über die Dropbox zu speichern.

Hiermit bestätige ich, dass dieses Dokument mit mir besprochen wurde und ich die Möglichkeit hatte Fragen zu stellen. Die Dienstleistungen der Knospe-ABA hängen nicht von der Zustimmung des Austauschs per Email und Datensicherung über die Dropbox ab. Der Nutzung von Email, Zoom und Dropbox stimme ich zu.

Besondere Absprachen:

Beschwerden und das Anzeigen von Verstößen gegen diese Vereinbarung:

 

Wir werten Beschwerden als Möglichkeit, die Dienstleistungen der Knospe-ABA zu verbessern und weiterzuentwickeln. Damit sehen wir Beschwerden im Sinne einer fehlerfreundlichen Kultur als Gewinn für die eigene Entwicklung. Jede Beschwerde wird mit absoluter Ernsthaftigkeit verfolgt. Im Vordergrund steht hierbei Missstände zu beseitigen, Konflikte und Probleme möglichst schnell und konkret zu lösen sowie eine nachhaltige Verbesserung zu erreichen.

 

Beschwerden können bei dem zuständigen Consultant, den Supervisoren, der Teamleitung oder der Geschäftsführung abgegeben werden; mündlich, schriftlich oder digital.

Knospe-ABA GmbH

Georgstraße 2

31675 Bückeburg

Telefon: +49 5722 9095599, Fax: +49 5722 9093666, Email: info@knospe-aba.com

Geschäftsführung: Frau Schramm – nadine@knospe-aba.com, Herr Oetken – rolf@knospe-aba.com

Teamleitung: Frau Huth – isabel@knospe-aba.com

 

Eine Beschwerde wird von einem geeigneten Mitarbeiter nachgegangen.

Als externe Beschwerdestelle steht für Familien, die von Consultants betreut werden, die gleichzeitig eine BCBA- oder BCaBA-Qualifizierung haben der internationale Verband für zertifizierte Verhaltensanalytiker als Ansprechpartner zur Verfügung. Hier wird vor allem darauf geachtet, dass die ethischen Grundsätze für zertifizierte Verhaltensanalytiker bei der Förderung und Förderplanung stets berücksichtigt werden. Unter dem Link www.bacb.com/ethics-information/reporting-to-ethics-department/ können Beschwerden eingereicht werden.

Für Vorwürfe des Rechtsverstoßes von erheblicher Relevanz sowie für Vorwürfe von Mobbing, sexualisierter Gewalt und unangemessenem Verhalten von erheblicher Relevanz steht allen Klienten und Bezugspersonen darüber hinaus die Beschwerdestelle des öffentlichen Trägers einschließlich dessen Ombudsstellen § 9a SGB VIII als zentrale und neutrale Anlaufstelle zur Verfügung.


Offizieller Beschwerdeweg:

  • Eltern/Erziehungsberechtigte/Bezugspersonen wenden sich mit ihrer Beschwerde an den Consultant. Falls die Beschwerde an den Consultant gerichtet ist, wenden sie sich direkt an den Supervisor des Consultants.
  • Consultant kann im direkten Kontakt mit den Bezugspersonen den Konflikt lösen
    à Ende der Beschwerde
  • Consultant kann im direkten Kontakt mit den Bezugspersonen den Konflikt nicht lösen
    à Supervisor wird eingeschaltet
  • Konflikt kann gelöst werden à Ende der Beschwerde
  • Konflikt kann nicht gelöst werden:
    à Leitender Supervisor der Knospe-ABA und/oder Geschäftsführung wird eingeschaltet
  • Konflikt kann gelöst werden à Ende der Beschwerde
  • Konflikt kann nicht gelöst werden à Kostenträger oder andere unabhängige
    Stelle wird eingeschaltet; Konflikt kann gelöst werden à Ende der Beschwerde
  • Konflikt kann nicht gelöst werden à gemeinsam mit Kostenträger wird nach einer alternativen Hilfe/ einem anderen Leistungserbringer gesucht

 

Bestätigung der Kenntnis dieses Schreiben:

 

Hiermit bestätige ich, dass ich dieses Dokument vollständig gelesen habe, es mit mir besprochen wurde und ich die Möglichkeit hatte Fragen zu stellen. Ich stimme den Bedingungen und Vorgehensweisen der Knospe-ABA wie oben beschrieben zu. Ich weiß, wie ich Unzufriedenheit ausdrücken kann. Mir ist bewusst, dass die Fördermaßnahme mit einer Vorlaufzeit von 30 Tagen pausiert werden kann, wenn ich mich nicht an die Absprachen halte, und dass ich die Fördermaßnahme bei Unzufriedenheit unterbrechen oder beenden kann. Fragen wurden mit mir besprochen und ich kann aufkommende Fragen jederzeit stellen.

Bitte behalten Sie von diesen Richtlinien eine Kopie für Ihre Unterlagen!